Aktuelles
„Lernen lernen“
Zu einem spannenden und interessanten Vortrag zum Thema „Lernen lernen“ kamen über 140 Eltern in die Aula des städtischen Gymnasiums an der Hönne. Die Referentin Nadine Kleifges vom LVB Lernen e.V. Berlin informierte über die richtigen Techniken und Lernmethoden bei Kindern und gab zusätzlich praktische Tipps zur Überwindung von „Null-Bock-Phasen“ und erklärte,wie ein gemeinsames Lernen von Eltern und Kindern auch ohne Streit stattfinden kann. Aufgrund der großen Begeisterung soll dieser Vortrag in Zukunft ein fester Bestandteil der Elterninformation am GHM werden.
U. Linnenkamp als Schulpflegschaftsvorsitzende verabschiedet
Im Rahmen des Weihnachtskonzertes bedankte Schulleiter Dr. T. Hardt sich bei Frau U. Linnenkamp für ihren langjährigen Einsatz als Schulpflegschaftsvorsitzende. Dabei verwies er auf Ihr Durchhaltevermögen, in schwierigen Zeiten Verantwortung für die Gestaltung und Entwicklung der gymnasialen Schullandschaft in Menden zu übernehmen:
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Formulare und Informationen für Eltern
Bildungsportal NRW für Eltern: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Eltern/Schulleben/index.html
Broschüre: „Die Sekundarstufe I in Nordrhein-Westfalen. Informationen für Eltern.“
Klasse 8 Lernstandserhebungen http://www.schulentwicklung.nrw.de/lernstand8/elterninformationen/index.html
Broschüre: Infoblatt für Eltern zur zentralen Lernstandserhebung
informieren – beteiligen – mitmachen
… unter diesem Motto steht Elternengagement an unserer Schule.
Und mit diesem Motto möchten wir uns vorstellen und Sie anregen und ermutigen, im Interesse Ihrer Kinder die Elternrechte wahrzunehmen. Mischen Sie sich ein und gestalten Sie die Entwicklung unserer Schule mit, wir freuen uns darauf!
Mit herzlichen Grüßen,
Fr. Schlücking | Fr. Weber |
Schulpflegschaftsvorsitzende | Vertreterin |
Sie haben Fragen und/oder Anregungen? Schreiben Sie uns gerne: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Elternmitwirkung in Klassen- und Schulpflegschaft, Fachkonferenzen und Schulkonferenz
Das Recht der Eltern, durch ihre Vertretungen an der Gestaltung des Schulwesens mitzuwirken, hat einen hohen Stellenwert und ist in Art. 10 der Landesverfassung NRW verankert. Wie Mitwirkung im Einzelnen abläuft, regelt das Schulgesetz und hier vor allem der Teil der Schulverfassung, §§ 62 ff. SchulG.
Platzhalter für einen Elternbeitrag