Das Bildungspaket ist da
Alle Familien mit Kindern u. Jugendlichen unter 18 bzw. 25 Jahren, die ALG-II-Leistungen, Sozialgeld, Wohngeld, Sozialhilfe oder den Kinderzuschlag beziehen, haben grundsätzlich Anspruch auf die neuen Leistungen.
Hier insbesondere: Zuschuss zum Mittagessen für Schülerinnen und Schüler, die eine allgemeinbildende Schule besuchen.
Siehe dazu Informationen:
Bildungspaket, Leistungen für Bildung und Teilhabe, Stadt Menden
Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
Antrag auf Leistungen aus dem Härtefallfonds des Landes NRW „Alle Kinder essen mit“
Neu – Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ – Neu
Eltern die keinen Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket haben, sich aber dennoch in einer finanziellen Notlage befinden, können einen Antrag auf Unterstützung über den Härtefallfonds stellen.
Wird der Antrag bewilligt, erfolgt aus dem Härtefallfond eine Kostenübernahme der Mittagsverpflegung, d.h. es wird ein kostenloses Mittagessen in der Einrichtung finanziert. Darüber hinaus wird die Teilnahme an einer mehrtägigen Klassenfahrt pro Schuljahr und Kind mit einem Zuschuss gefördert.
In der für den Härtefallfonds zuständigen kommunalen Stelle (überwiegend das für Bildung und Teilhabe zuständige Amt) kann wie bisher der Antrag gestellt werden, über den dann auch vor Ort entschieden wird.
Weitere Informationen zum Härtefallfonds erhalten Sie in unserer Schule (Sekretariat).
Allgemeine Informationen: