Was ist unter dem Projekt „Streitschlichtung“ zu verstehen?
Zu Beginn jeden Schuljahres bildet ein Lehrer/-innen-Team in der Regel 20 Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe EF (10) zu „Streitschlichterinnen“ bzw. „Streitschlichtern“ aus. Die Ausbildung erfolgt an drei Projekttagen jeweils von 08.00 bis 15.00 Uhr. Die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler werden in dieser Zeit vom Unterricht freigestellt.
Nach erfolgreicher Ausbildung sollen die Streitschlichter/-innen nach einem festgelegten Dienstplan das ganze Schuljahr über tätig werden und weitgehend selbstständig jüngeren Mitschülerinnen und Mitschülern unserer Schule dabei helfen, alltägliche Konflikte ohne Gewalt und nachhaltig zu lösen. Grundsätzlich gilt, dass alle Beteiligten freiwillig an der Streitschlichtung teilnehmen.
Die Inhalte der Ausbildung behandeln die Merkmale und Regeln der zwischenmenschlichen Kommunikation, die Reflexion des eigenen Verhaltens und die Erarbeitung von Möglichkeiten, wie man Konflikte zwischen Schülerinnen und Schülern gewaltfrei lösen kann. Das geschieht in Plenums- und Gruppenarbeit, in Form von Rollenspielen, mit Hilfe von Filmaufzeichnungen, durch Schlichtungsgespräche vor dem Plenum usw.
Je nach dem erreichten Ausbildungsstand muss die Durchführung der Schlichtungsgespräche ggf. in weiteren Treffen eingeübt werden. Diese finden im Anschluss an den Unterricht statt.
Wer kann an der Ausbildung teilnehmen?
Anmelden zur Streitschlichter-Ausbildung können sich alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 9, die ernsthaftes Interesse an dem Thema haben und bereit dazu sind, sich für die Sache der Streitschlichtung zu engagieren. Dazu gehört natürlich, dass sie regelmäßig an den Ausbildungstreffen teilnehmen und auch sonst verlässlich sind.
Jeweils gegen Ende des Schuljahres informiert das Leitungsteam über das Projekt und verteilt Anmeldeformulare, auf denen die Eltern der Ausbildung zustimmen müssen. Die Abgabe der ausgefüllten Anmeldeformulare muss rechtzeitig bis zum Stichtag erfolgen.
Rechtzeitig vor Ausbildungsbeginn im Folgeschuljahr (Jgst. EF) werden die Teilnehmerliste und die Termine der Projekttage mitgeteilt.
Gehen mehr als 20 Anmeldungen ein, so nimmt das Leitungsteam eine Auswahl vor. Begründete Zweifel an der Ernsthaftigkeit bzw. dem Erfolg der Teilnahme können zum Ausschluss aus der Projektgruppe führen.
Wie wird diese zusätzliche Qualifikation bescheinigt?
Die erfolgreiche Teilnahme an der Streitschlichter-Ausbildung wird auf dem Halbjahreszeugnis unter „Bemerkungen“ bescheinigt. Bei einer ganzjährigen zuverlässigen Tätigkeit als Streitschlichter/-in erfolgt eine entsprechende Bemerkung auf dem Versetzungszeugnis und die Schülerinnen und Schüler erhalten zusätzlich ein separates Zertifikat, welches sie später z.B. bei Bewerbungen vorlegen können.